Titel: Regeln für das Lebensende Vom Umgang mit Patientenverfügungen
Beginn:
19.11.2005
Veranstaltungsort:
Schlossplatz 1 d
06886 Lutherstadt Wittenberg
Referenten: Dr. Bettina Kühn (Paul-Gerhardt-Stiftung, Wittenberg) *** Dorothea Schnee ("END-LICH Leben" e.V., Wittenberg) *** Dr. Gerlinde Otto (Beratungsstelle, Patientenverfügung, Dessau) *** Prof. Dr. Klaus Tanner (Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht, Halle) *** Prof. Dr. Thomas Wagenitz (Richter am Bundesgerichtshof)
unterlassen wird auch wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äußern. Um diese Patiententestamente gibt es eine
intensive politische Diskussion; die geplante gesetzliche Neuregelung lässt auf sich warten. Die bestehende Rechtslage ist zudem nur unzureichend
bekannt.
Viele sind verunsichert:
Patientinnen und Patienten fragen, ob sie eine Patientenverfügung abgeben sollen. Was kann damit geregelt werden, und wie muss die Verfügung aussehen, damit sich im Ernstfall die Verantwortlichen auch wirklich danach richten? Was ist zu tun, wenn sich der eigene Wunsch ändert?
Angehörige fragen, wie sie den Willen von Patienten, die sich selbst nicht mehr äußern können, wirksam zur Geltung bringen können. Was können, was müssen sie selbst mit entscheiden? Was ist zu tun, wenn kein eindeutig formulierter Wille des Patienten bekannt ist oder darüber Streit besteht?
Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte fragen, wann eine Verfügung für sie bindend ist und wann ihre berufliche Pflicht, Leben zu erhalten, überwiegt. Müssen sie gegebenenfalls sogar gegen eigene Überzeugung handeln? Wie sollen sie Kranke beraten, wenn diese nach einer Patientenverfügung fragen?
Hinter solchen praktischen und rechtlichen Fragen stehen ethische und politische Grundsatzprobleme.
Will ich, darf ich über den Zeitpunkt und die Umstände meines Sterbens selbst bestimmen? Wie missbrauchsfähig ist die rechtliche Festlegung einer solchen Möglichkeit? Könnte ein Druck auf alte und kranke Menschen entstehen, auf Behandlungen zu verzichten, um weniger
Kosten im Gesundheitswesen zu verursachen? Wie weit geht die Fürsorgepflicht von Angehörigen und medizinischem Personal angesichts der Selbstbestimmung des Einzelnen? Wo ist rechtliche Regelung sinnvoll, und was sollte in das Ermessen der Beteiligten gestellt werden?
Erfahrungsberichte aus der Praxis im Krankenhaus, im Hospiz und in der Patientenberatung stehen am Anfang des Studientages zur Patientenverfügung.
Anschließend führen ausgewiesene
Fachleute in die ethischen, rechtlichen
und politischen Aspekte ein und geben Gelegenheit zu Rückfragen und Diskussion. Für die eigene Weiterbeschäftigung wird Material bereitgestellt.
Die Tagung richtet sich an alle Interessierten, Patienten und Angehörige, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte.
Kontakt:
Herr Thorsten Moos
Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e.V.
Schlossplatz 1 d
06886 Lutherstadt Wittenberg
Tel.:
+49 - (0)3491 - 49 88 49
Fax: +49 - (0)3491 - 40 07 06
thorsten.moos@gmx.net
http://www.ev-akademie-wittenberg.de/
Veranstalter: Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e.V.
Schlagworte: Ärztliches Ethos, Arzt-Patient-Verhältnis, Krankheit, Lebensende, Lebensverlängerung, Medizinische Ethik, Pflegeethik, Pfleger-Patient-Verhältnis