Titel: ANNE FRANK-Vorlesung 2005: Strafe - Ausgleich - Prävention. Zum Umgang des Rechts mit Fehlern in der Medizin
Beginn:
13.12.2005
Veranstaltungsort:
Kleiner Hörsaal
Hebelstrasse 20
4031 Basel
Schweiz
Referenten: Prof. Dr. jur. Dieter Hart (Geschäftsführender Direktor des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht, Fachbereich Rechtswissenschaft, Universität Bremen)
Weitere Informationen:
http://pages.unibas.ch/aeme/main/veranstaltungen/annefrank.htm
wissenschaftlicher Erkenntnis und technischer Innovation birgt Fehlerquellen.
Rechtsempfinden und Moral scheinen mehr durch Konzepte wie Schuld und Strafe geprägt zu sein, als durch eine Orientierung an einem konstruktivem und präventiven Umgehen mit Irrtümern,
Fehlern und unerwünschten Handlungsfolgen. Die Fähigkeit, mit der Fehlbarkeit konstruktiv umzugehen, Lernprozesse zu ermöglichen und Fehlervorbeugung zu fördern, will die Angewandte Ethik unterstützen und initiiert daher die 5. ANNE FRANK-Vorlesung zu diesem Thema.
Patientensicherheit wird durch unerwünschte schädliche Ereignisse bei medizinischen Behandlungen gefährdet. Die Zwischenfallraten schwanken nach jüngsten Studien zwischen 2,9 und 16,6 %; davon wären 36,9 bis 51 % vermeidbar. Vor dem Fehler stehen sogenannte
Beinahe-Fehler ("ciritical incidents"); diese sind in vielen Fällen die Vorstufe des Fehlers und häufig Entstehungsgrund für vermeidbare Fehler. Beinahe-Fehler zu erkennen, ist deshalb eine wichtige Voraussetzung für die Verminderung der vermeidbaren Fehler.
Das Medizinrecht beschäftigt sich meist rückblickend mit Schadensfällen, in denen aufgrund vermeidbarer Fehler ein Ausgleich gewährt oder Strafe ausgesprochen werden soll. Dieses Recht
ist reaktiv, es macht wieder gut, aber es beeinflusst nicht die Situation, in der Fehler entstehen.
Es ist deshalb erforderlich, dass das Medizinrecht nicht nur reaktiv, sondern auch präventiv wirksam wird; dabei geht es insbesondere um das Haftungsrecht und Risikovorsorge. Das Medizinrecht erhält damit eine dreifache Aufgabe: 1. ein qualitätssicherndes und risikovorsorgendes Management in der Medizin zu unterstützen, 2. das Reden über Fehler in der Medizin zu ermöglichen und nicht zu verhindern, 3. die institutionell-organisatorischen Gründe für Fehler gegenüber den individuellen Fehlergründen stärker in den Vordergrund zu rücken. Fehler
geschehen kontextabhängig innerhalb eines institutionell-organisatorischen Gefüges. Eine gute Organisation ist daher eine wichtige Voraussetzung der Fehlervorbeugung.
Die 5. ANNE FRANK-Vorlesung wird über neue Konzepte und Praxismodelle berichten und die Teilnehmenden zur Diskussion über ihre Erfahrungen und aktuelle Projekte einladen.
Kontakt:
Institut für Angewandte Ethik und Medizinethik
Medizinische Fakultät der Universität Basel
Missionsstrasse 21A
4055 Basel
Schweiz
Tel.:
+41 - (0)61 - 2 60 21 90
Fax: +41 - (0)61 - 2 60 21 95
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Veranstalter: Institut für Angewandte Ethik und Medizinethik