Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)

Titel: 60 Jahre nach dem Nürnberger Ärzteprozess - Konsequenzen für Gesundheitspolitik und Gesellschaft?

Termin: 13.1.2006, 14:00 Uhr, bis 14.1.2006, 17:15 Uhr

Veranstaltungsort:
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Raum KGI A 201
Ostenstraße 26
85072 Eichstätt

Weitere Informationen:
http://www.bistum-eichstaett.de/aktuelles/5/netzwerk-leben/aktuelles/a ...

Kurzbeschreibung: Nur wenigen Menschen im In- und Ausland dürfte noch bekannt sein, dass kurz nach dem Internationalen Nürnberger
Kriegsverbrecherprozess der I. Amerikanische Militärgerichtshof am gleichen Ort über 23 NS-Ärzte urteilte (1946/47), die wegen hauptsächlich in Konzentrationslagern verübter Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt waren. Die erschütternden Erkenntnisse dieses Tribunals sind gewiss auch in die Menschenrechtserklärung der UNO eingegangen und veranlassten die 2. Generalversammlung des Weltärztebundes
1948 in Genf zu einer feierlichen Deklaration, die als „Genfer Gelöbnis“ später wiederholt bekräftigt und um weitere ethische Richtlinien ergänzt wurde. Diese erneut hohe Selbstverpflichtung der Ärzte basiert auf den sittlichen Maximen des bereits
aus der vorchristlichen Antike tradierten sog. Hippokratischen Eides, der inhaltlich als „Grundgesetz der ärztlichen Ethik“ seit mehr als zwei Jahrtausenden Geltung hatte und hat.

Die unbedingte Wahrung dieses großen sittlichen Erbes - vor allem ärztliche Schweigepflicht, unterschiedslose Hilfsbereitschaft für erkrankte oder behinderte Menschen, eindeutiger
Lebensschutz am Beginn wie am Ende der menschlichen Existenz - ist angesichts der rasanten medizinischen und
biotechnologischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte wieder vor riesige und völlig neue politische Herausforderungen gestellt. Diese betreffen sowohl die machbare Verfügbarkeit über den Beginn und vorgeburtlichen Schutz des menschlichen
Lebens als auch soziale und ökonomische Aspekte der ärztlichen Fürsorge für Behinderte, Schwerstkranke und Sterbende. Die moderne Hochleistungsmedizin gerät zunehmend in eine gigantische sozio-ökonomische
Fortschrittsfalle, welche die pflichtbewussten Ärztinnen und Ärzte in Gewissenskonflikte bringt und die Politiker mit weithin ungelösten Fragen der finanziellen, demographischen
und sozialethischen Folgenabschätzung konfrontiert. Wer wirklich bereit ist, den tieferen Ursachen dieses gesellschaftlichen Dilemmas nachzuspüren, dem dürften durchaus
beunruhigende - wenn auch hinsichtlich der biopolitischen Motive und historischen Entwicklungen nicht vergleichbare - Parallelen einer biologistisch und utilitaristisch geprägten Geisteshaltung in Wissenschaft und Lebenseinstellung damals (vor 1946) wie heute wieder auffallen. Die ärztliche Heilkunde - sie ist mehr als nur angewandte Wissenschaft - kann aber nur solange zwischenmenschliches Vertrauen beanspruchen, als sie den Menschen nicht zum „Objekt“ biotechnischer und eugenischer Überheblichkeit zu machen sucht.

Menschliches Leben, damals hochmütig als gegebenenfalls „lebensunwert“, heute unter Umständen als sozial „unzumutbar“
eingestuft: Dieser ideologische Wandel von eindeutig überwundener „rassenhygienischer“ zu seither individualistisch „selbstbestimmter“ Verfügbarkeit der Lebensziele hat
tiefgreifende Umwälzungen des sittlichen Menschenbildes in der Gesellschaft zur Folge.

Wird der universelle Anspruch unantastbarer Menschenwürde und uneingeschränkten Rechts auf Leben (Art. 1 und 2 des Grundgesetzes) unter dem steigenden Druck variabler politischer
„Sachzwänge“ doch wieder antastbar und relativierbar? Ist unsere Gesellschaft in Wirtschaft und Politik - trotz radikaler, oft selbstgerecht vollzogener „Aufarbeitung“ der verblendeten
NS-Geschichte - auch weiterhin noch bereit, bioethische Konsequenzen ohne Wenn und Aber aus den früheren
Verstrickungen in maßlose menschliche Selbstvergötzung zu ziehen? Vermag andererseits verantwortungsbewusster ärztlicher Dienst am Menschen - in nüchterner Distanz zu leichtfertigen
Verheißungen - humanitär wünschenswerten medizinischen Errungenschaften eine tragfähige und integrierende Basis zu
ermöglichen? Auf solche und ähnliche Fragen sorgsam abwägende und nachdenkenswerte Antworten zu finden, ist ein (selbst-)kritisches Ziel dieser Tagung, zu der bioethisch Interessierte herzlich eingeladen sind.

Kontakt: Frau Teresa Loichen und Frau Katharina Wittmann
Bischöfliches Seelsorgeamt
Referat Netzwerk Leben
Luitpoldstraße 2
85072 Eichstätt
Tel.: +49 - (0)8421- 5 06 15 / 17
Fax: +49 - (0)8421 - 5 06 09
netzwerk-leben@bistum-eichstaett.de; kwittmann@bistum-eichstaett.de
http://www.bistum-eichstaett.de/

Veranstalter: Ärzte für das Leben e.V., Netzwerk Leben im Bistum Eichstätt, Förderkreis Netzwerk Leben e.V., Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Ärztlicher Kreisverband Ingolstadt-Eichstätt

Schlagworte: Ärztliches Ethos, Embryonale Stammzellen, Embryonenforschung, Lebensbeginn, Lebensende, Palliativbehandlung

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