Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)

Titel: Grundlagen der Beratung zu Patientenverfügungen

Termin: 17.3.2006, 9:30 Uhr, bis 18.3.2006, 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Marienhospital Herne
Hölkeskampring 40
44625 Herne

Referenten: Prof. Dr. Burkard May (Zentrum für Medizinische Ethik Bochum) *** Prof. Dr. Christoph Puchstein (Marienhospital Herne) *** PD Dr. Dirk Strumberg (Marienhospital Herne) *** Dr. Arnd T. May (Zentrum für Medizinische Ethik Bochum) *** Prof. Dr. Hartmut Kreß (Universität Bonn; Mitglied der Bioethik Kommission des Landes Rheinland-Pfalz) *** Prof. Dr. Ludger Pientka (Geriater) *** Petra Vetter (Rechtsanwältin, Stuttgart) *** Silke Niewohner (Sozialarbeiterin, Essen) ***

Kurzbeschreibung: Die Bundesärztekammer ruft ihre Mitglieder zur Beratung zu
Patientenverfügungen auf. Aber nicht nur Ärzte werden zu Patientenverfügungen um Rat gefragt. Es vergeht kaum eine Woche ohne einschlägige Medienberichte.

Patientenverfügungen sind Ausdruck der Selbstbestimmung des Patienten. Damit
sie in der Klinik verstanden und umgesetzt werden können, bedarf es
differenzierter Beschäftigung mit unterschiedlichen Fragen. Unsicherheit
herrscht bei interessierten Laien über die konkrete Formulierung einer
individuellen Patientenverfügung.

Es empfiehlt sich die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht und die Beratung hierzu wird thematisiert.

Damit die in einer Patientenverfügung formulierte Festlegungen auch wirklich
Ausdruck der Wünsche und Werte des Patienten sind, wird häufig eine Beratung empfohlen. Alle Kommissionen und Gremien, die Berichte vorgelegt haben, empfehlen eine Beratung bei Abfassung einer Patientenverfügung.

Es herrscht also Einigkeit über die Sinnhaftigkeit der Beratung zu
Patientenverfügung. Die Tagung wird alle wichtigen Facetten der Kenntnisse von Beratern ansprechen und an Beispielen Vorschläge für Rahmenbedingungen der Beratung machen.

Umfassende Kenntnisse sind der Schlüssel für eine individuelle Beratung, damit die Überzeugungen und Wertvorstellungen in einer Patientenverfügung festgelegt werden können. Somit hilft eine ausführliche Beratung Ratsuchenden und den behandelnden Ärzten, denen so die Ernsthaftigkeit und Informiertheit des Patienten bestätigt wird.

Die Referentinnen und Referenten verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung zu Patientenverfügungen und haben an der Entwicklung von Kernkompetenzen zur Beratung zu Patientenverfügungen mitgearbeitet. Diese Kernkompetenzen werden angesprochen und weitestgehend vermittelt.

Zu dieser Auseinandersetzung laden wir Sie herzlich ein!

Kontakt: Herr Dr. Arnd T. May
Zentrum fuer Medizinische Ethik
Ruhr-Universität Bochum
Gebaeude GA 3/54
44780 Bochum
Tel.: +49 - (0)234 - 3 22 27 49
Fax: +49 - (0)234 - 3 21 45 98
Med.ethics@ruhr-uni-bochum.de
http://www.medizinethik.de/

Schlagworte: Gesundheitswesen, Medizinische Ethik

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