Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)

Titel: Gentechnikrecht: Gefährdungspotentiale, Sicherheitsmaßnahmen und Rechtsvorschriften

Termin: 9.11.2006, 9:00 Uhr, bis 10.11.2006, 16:45 Uhr

Veranstaltungsort:
DECHEMA-Haus
Theodor-Heuss-Allee 25
Frankfurt am Main

Referenten: Dr. G. Danneberg (TÜV Life Service GmbH, Frankfurt) *** Dr. Th. Eckebrecht (Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt/M.) ***Dr. P. Eckes (Bayer CropScience AG, Frankfurt/M.) *** RA Dr. H. Hasskarl (Kanzlei Dr. Hasskarl & Kollegen, Ludwigshafen) *** Dr. M. Brigulla (Geschäftsstelle der ZKBS, Berlin) *** Dipl.-Ing. W. Sittig (Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt/M.)

Weitere Informationen:
http://argon.dechema.de/kwi/weiterbildung/deutsch/deliver_flyer.php3?i ...

Kurzbeschreibung: Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes und seiner Sicherheitsverordnung sind für alle in der Gentechnik tätigen Berufsgruppen verbindliche, einheitliche Vorschriften entstanden. Zu den Verpflichtungen zählt gemäß Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) für Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) u. a. der Besuch einer geeigneten Fortbildungsveranstaltung.

Die Fortbildungsveranstaltung nach § 15 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 muß die wesentlichen Grundzüge folgender Themenbereiche umfassen:

1. Gefährdungspotentiale von Organismen bei gentechnischen Anlagen unter besonderer Berücksichtigung der Mikrobiologie und bei Freisetzungen

2. Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien, gentechnische Produktionsbereiche und Freisetzungen

3. Rechtsvorschriften zu Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Laboratorien, Produktionsbereiche und Freisetzungen sowie zum Arbeitsschutz

LERNZIEL

Ziel des Kurses ist es, den Teilnehmern in Vorlesungen und Diskussionen das für die Errichtung und den Betrieb gentechnischer Anlagen und für Freisetzungen sowie für die eigenständige Einstufung gentechnischer
Arbeiten erforderliche Grundwissen zu
vermitteln.

In einer übersichtlichen Darstellung wird die Einbindung des EG-Rechts in nationales Recht verständlich gemacht. Auf wesentliche Neuerungen des nationalen Gentechnikrechts wird vertieft eingegangen.

ZIELGRUPPEN

Zielgruppen sind Biologen, Chemiker, Mediziner, Ingenieure, die eine Tätigkeit als Projektleiter und Beauftragte für die Biologische Sicherheit anstreben, ferner Fachbeamte von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden,
Fachjuristen und -journalisten, die ihr Wissen auf dem Gebiet des Gentechnikrechts vertiefen wollen.

VORKENNTNISSE

Bei den Kursteilnehmern werden Kenntnisse der allgemeinen Mikrobiologie sowie der klassischen und molekularen Biologie vorausgesetzt.

KURSDURCHFÜHRUNG

Die Kursdauer beträgt zwei Tage. Für diese Veranstaltung wird ein Kurshandbuch, das alle von den Länderbehörden vorgegebenen Lerninhalte enthält, zur Verfügung gestellt. Ferner erhalten die Teilnehmer während des
Kurses umfangreiche Materialien zu relevanten rechtlichen Regelungen.

TEILNAHME - NACHWEISBESCHEINIGUNG

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Den
Teilnehmern wird am Ende des Kurses eine
durch die zuständige Landesbehörde anerkannte Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die in allen Bundesländern Gültigkeit besitzt.

Kontakt: DECHEMA e.V.
Weiterbildung
Postfach 15 01 04
60061 Frankfurt am Main
Tel.: +49 - (0)69 - 7 56 42 53 / 02
Fax: +49 - (0)69 - 7 56 44 14
kudla@dechema.de; weber-heun@dechema.de
http://kwi.dechema.de

Veranstalter: DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik, und Biotechnologie e.V.

Wissenschaftliche Leitung: Dr. J. Schrader (DECHEMA e.V., Frankfurt/M.)

Schlagworte: Genforschung/-technik

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