Titel: Klausurwoche: "Der menschliche Körper zwischen Vermarktung und Unverfügbarkeit. Ethische, rechtliche und soziale Aspekte der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile"
Termin: 20.7.2007 bis 27.7.2007
Veranstaltungsort:
Interfakultäres Zentrum für Ethik in den Wissenschaften IZEW
Wilhelmstraße 19
72074 Tübingen
Weitere Informationen:
http://www.izew.uni-tuebingen.de/izew/izew_veranst.html
In diesem Zusammenhang stellen sich zum einen Fragen der begrifflichen Klärung: Was bedeutet Kommerzialisierung des menschlichen Körpers? Gibt es einen Unterschied zwischen einer Aufwandsentschädigung und dem Kaufpreis für ein Organ? Was unterscheidet den Vertrag, den ein Profisportler mit seinem Verein hinsichtlich der Nutzung seiner körperlichen Fähigkeiten schließt, strukturell von einer vertraglich geregelten Leihmutterschaft?
Die Beantwortung solcher Fragen erfordert das Nachdenken darüber, wie sich die Verfügungsgewalt des Individuums zum Verfügten verhält: Wie ist das Verhältnis zwischen einer Person und ihrem Körper zu denken? Welchen Status nimmt der menschliche Körper innerhalb der Dichotomie von verfügbarer Sache und unverfügbarer Person ein? Worin besteht der moralisch signifikante Unterschied zwischen körperlichen Ressourcen einerseits und Sachgütern andererseits?
Im Rahmen der Veranstaltung wird das Selbstverhältnis des Menschen als notwendig ver-körpertes Wesen aus philosophischer, aber auch aus kultur- und medizinhistorischer Per-spektive zu thematisieren sein. Denn die rechtliche und moralische Beurteilung der Kommer-zialisierung von Körpersubstanzen erfordert eine Auseinandersetzung mit der Konstitution und dem Wandel von Körperbildern und deren Funktion für das Selbstverständnis von Indivi-duen und der Gesellschaft.
So stellt sich etwa in Bezug auf die vielfältigen Enhancement-Techniken die Frage, ob es sich hierbei um eine Fortsetzung von historisch wie kulturell vertrauten Phänomenen der Körperperfektionierung handelt oder um eine neue Stufe der Praxis menschlicher Selbstver-fügung.
Ethische Positionen, mittels derer die Unverfügbarkeit des menschlichen Körpers und damit auch dessen Nichtkommerzialisierbarkeit begründet wird, beziehen sich auf das deontologische Prinzip der Menschenwürde, welches sich in der dritten Formulierung von Kants Kategorischem Imperativ konkretisiert. Danach hat das Dasein des Menschen einen absoluten Wert, und der Mensch ist Zweck an sich. In Frage steht nun, was aus diesem Prinzip, welches auch in Rechtssetzung und -interpretation wirkungsmächtig ist, für die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile folgt. Wie können teleologische, d. h. folgenanalytische Ansätze integriert werden?
Eine Ethik der Selbstverfügung muss wesentlich die Frage beantworten, welche Aspekte der Körperlichkeit aufgrund welcher normativen Überlegungen der Kommerzialisierung entzogen werden sollen. Vor allem die interdisziplinäre Diskussion kann zu einer solchen Ethik beitragen, die eine begründete und kriteriengeleitete Abwägung zwischen individuellen Rechten und sozialen und gesellschaftlichen Interessen ermöglicht.
Im Rahmen der Klausurwochen wird ein intensiver interdisziplinärer Austausch zu den genannten Themenbereichen mit renommierten ExpertInnen stattfinden. Zur praktischen Vertiefung finden Exkursionen u. a. zu einem Biotech Unternehmen statt.
Die Beiträge der TeilnehmerInnen sollten einen Bezug zu den folgenden Themenfeldern ha-ben, wobei die genannten Themen als Vorschläge zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
1. Dimensionen der körperlich-leiblichen Verfasstheit des Menschen
Leibsein Körperhaben: Menschenbild und Körperlichkeit
Körper und Leib: Eigentums- und Verfügungsrechte
Konstitution und Wandel von Körperbilder in historischer, kulturwissenschaftlicher und soziologischer Perspektive
2. Ethische und rechtliche Aspekte der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers
Der menschliche Körper zwischen Sachen- und Persönlichkeitsrecht
Was bedeutet Kommerzialisierung des menschlichen Körpers?
Veräußerung von Körpersubstanzen zwischen Altruismus und Gewinnorientierung
Das Kommerzialisierungsverbot des menschlichen Körpers: Nur ein Tabu oder eine ethisch begründbare Forderung?
Reichweite und Grenzen des Informed Consent bei Körpereingriffen sowie der Veräußerung und Verwendung von Körpersubstanzen
3. Anwendungsfelder (Auswahl)
Organ(lebend-)spende
Neuere Entwicklungen der Reproduktionsmedizin
Veräußerung von Keimzellen, Vertragsmutterschaft
Verwertung von Körperzellen und -gewebe
Biodatenbanken
Biopatente
Neuroimplantate
Kosmetische Chirurgie
Kontakt:
Frau Beate Herrmann
Interfakultäres Zentrum für Ethik in den Wissenschaften
Eberhard Karls Universität Tübingen
Interfakultäres Zentrum für Ethik in den Wissenschaften IZEW
Projekt: Klausurwoche Körperkommerzialisierung
Wilhelmstraße 19
72074 Tübingen
Tel.:
+49 - (0)7071 - 2 97 75 73
Fax: +49 - (0)7071 - 29 52 55
beate.herrmann@uni-tuebingen.de
http://www.izew.uni-tuebingen.de/
Veranstalter: Interfakultäres Zentrum für Ethik in den Wissenschaften der Universität Tübingen (IZEW)
Schlagworte: Assistierte Reproduktion, Eugenik/Enhancement, Fortpflanzungsmedizin, Hirnforschung, Organ-/Gewebetransplantation, Patentierung