Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)

Titel: 8. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen: Die Neuordnung der medizinischen Versorgungsstrukturen durch das GKV-WSG - Ausreichende Rahmenbedingungen für den Vertragswettbewerb im Gesundheitswesen?

Beginn: 19.10.2007, 9:00 -16:45 Uhr

Veranstaltungsort:
Ausstellungs- und Veranstaltungszentrum
Event GmbH im Logenhaus
Emser Straße 12 - 13
10719 Berlin-Wilmersdorf

Referenten: Prof. Dr. jur. Friedrich E. Schnapp (Institut für Sozialrecht, Universität Bochum) *** Dr. med. Ulrich Oesingmann (Bundesverband der Freien Berufe, Dortmund) *** Dr. jur. Peter Wigge (Fachanwalt für Medizinrecht, Münster) *** Franz Knieps (Abteilung Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Pflegesicherung, Bundesministerium für Gesundheit, Berlin) *** Ralf Sjuts (Deutsche BKK, Wolfsburg) *** Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg (Gemeinschaft fachärztlicher Berufsverbände (GFB), Bremen) *** Dr. rer. nat. Eva Susanne Dietrich (Wissenschaftliches Institut, TK für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG), Hamburg) *** Gunter von Leoprechting (LEO-IMPACT CONSULTING GmbH, Berlin) *** Dr. rer. pol. Klaus Goedereis (St. FRANZISKUS-Stiftung, Münster) *** Prof. Dr. jur. Thorsten Kingreen (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht, Universität Regensburg)

Weitere Informationen:
http://www.gespraeche-zum-gesundheitswesen.de/

Kurzbeschreibung: Mit dem GKV - Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), welches in den wesentlichen Teilen zum 01.04.2007 in Kraft getreten ist, soll dass Gesundheitssystem und damit auch das System der ambulanten und stationären Leistungserbringung, neu strukturiert und wettbewerblicher ausgerichtet werden.

Wesentliche Schwerpunkte des GKV-WSG in der ärztlichen Leistungserbringung sind insbesondere:

* Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen,

* Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung,

* Mehr Wettbewerb, mehr Qualität, mehr Effizienz in der Arzneimittelversorgung,

* Einbeziehung des stationären Bereichs,

* Maßnahmen zur Überwindung der Probleme an Schnittstellen.

Die ambulante Versorgung soll sich zwar weiterhin auf freiberuflich tätige Haus- und Fachärzte sowie in besonderen Fällen auf die Behandlung im Krankenhaus stützen. Im Interesse einer kontinuierlichen Behandlung der Patienten soll jedoch die Zusammenarbeit der verschiedenen Arztgruppen untereinander und zwischen ambulantem und stationärem Sektor verbessert und die Übergänge erleichtert werden. Hierzu werden die Krankenkassen zukünftig stärker als bisher Einzelverträge abschließen und besondere Vereinbarungen treffen können. Mit Blick auf die damit gewollte Intensivierung des Wettbewerbs innerhalb der GKV will der Gesetzgeber gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass ein adäquater wettbewerbsrechtlicher Rahmen zum Schutz vor Diskriminierung und Missbrauch marktbeherrschender Stellungen greift, der sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen einen entsprechenden Schutz bietet. Die gesetzlichen Regelungen des GKV-WSG bleiben jedoch, insbesondere aufgrund der fehlenden Implementierung des öffentlichen Vergaberechts der §§ 97 ff. GWB in § 69 SGB V, hinter diesem Anspruch zurück, so dass fraglich ist, ob der Wettbewerb auch unter entsprechenden Rahmenbedingungen stattfinden wird.

Für Einzelverträge sind insbesondere folgende Regelungen vorgesehen:

* Künftig können Krankenkassen in erweitertem Umfang mit Ärzten besondere Vereinbarungen treffen, die von der kollektivvertraglichen Versorgung abweichen oder darüber hinausgehen (Verträge der hausarztzentrierten Versorgung und der besonderen ambulanten Versorgung, §§ 73 b und c SGB V).

* Die integrierte Versorgung als Instrument zur besseren Verzahnung zwischen verschiedenen Leistungsbereichen und unterschiedlichen Heilberufen wird fortgeführt und künftig insbesondere im Hinblick auf eine bevölkerungsbezogene Versorgung ausgebaut (§§ 140a ff. SGB V).

* In der integrierten Versorgung werden Krankenhäuser stärker als bisher für die ambulante Versorgung geöffnet. Krankenhäuser können künftig im Rahmen von Verträgen zur integrierten Versorgung hochspezialisierte Leistungen, Leistungen zur Behandlung seltener Erkrankungen und von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen ambulant erbringen.

* Für die ambulante Erbringung hochspezialisierter Leistungen, zur Behandlung seltener Erkrankungen und von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wird darüber hinaus ein Zulassungsverfahren bei den Länder eingeführt (§ 116b SGB V).

* Zur bedarfsgerechten Auswahl der Vertragspartner von Selektivverträgen sollen die Krankenkassen ihre Angebote unter den Bedingungen objektiver Auswahlkriterien öffentlich ausschreiben.

Die 8. Berliner Gesundheitsgespräche beschäftigen sich mit den Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Krankenhäusern und gehen der Frage nach, wie sich diese sich auf den Wettbewerb der Akteure untereinander auswirken werden. Wir möchten Sie auch mit der diesjährigen Veranstaltung der Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen wieder über die aktuellen Änderungen der Versorgungsstrukturen im Gesundheitsmarkt detailliert informieren und Ihnen praktische Hinweise geben.

Kontakt: Frau Andrea Hafner
Thieme.congress
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14
70469 Stuttgart
Tel.: +49 - (0)711 - 8 93 13 61
Fax: +49 - (0)711 - 8 93 13 70
fortbildung@thieme.de
http://www.thieme.de/

Veranstalter: Thieme.congress im Georg Thieme Verlag KG

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. jur. Friedrich E. Schnapp (Bochum), Dr. med. Ulrich Oesingmann (Dortmund), Dr. jur. Peter Wigge (Münster)

Schlagworte: Gesundheitswesen

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