Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)

Titel: Selbstbestimmung und Vorausverfügungen bei Krebserkrankten

Beginn: 23.6.2016, 15:30 -18:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Hörsaal 1, (Haus 6, Ebene 4)
Universitätsmedizin Mannheim
Theodor-Kutzer-Ufer 1–3
68167 Mannheim

Referenten: Prof. Dr. Axel W. Bauer (Leiter des Fachgebiets Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Universitätsmedizin Mannheim) *** Rainer Beckmann, RiAG (Richter am Amtsgericht Würzburg, Lehrbeauftragter für Medizinrecht, Universitätsmedizin Mannheim) *** Prof. Dr. Ralf Hofheinz (Leiter des TagestherapieZentrums, Interdisziplinäres Tumorzentrum Mannheim (ITM), Universitätsmedizin Mannheim) *** Elsa Romfeld, M.A. (Fachgebiet Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Mitglied des Klinischen Ethik-Komitees (KEK), Universitätsmedizin Mannheim)

Weitere Informationen:
http://www.umm.uni-heidelberg.de/ag/gte/Symposium.pdf

Kurzbeschreibung: Sehr herzlich möchten wir Sie auch in diesem Jahr zu einem Symposium einladen, das sich an alle wendet, die in ihrem beruflichen Alltag mit Krebserkrankten zu tun haben – insbesondere Pflegende, Ärztinnen und Ärzte sowie Studierende. Betroffene und Angehörige sind natürlich ebenfalls willkommen! Unter der Überschrift „Selbstbestimmung und Vorausverfügungen bei Krebserkrankten – was ist zu beachten?“ wollen wir medizinische, rechtliche und ethische Fragen behandeln, die im Zusammenhang mit der Erstellung und der korrekten Anwendung von Patientenverfügungen beantwortet werden müssen.

Anspruch und Realität schriftlicher Vorausverfügungen von Tumorpatienten divergieren aus ärztlicher und pflegerischer Sicht nicht selten und erschweren eine adäquate Umsetzung des antizipierten Patientenwillens im Zustand der eingetretenen Einwilligungsunfähigkeit. In diesem Zusammenhang ist es gerade für die Praxis wichtig, auch die juristische Perspektive des Betreuungsrichters zu verstehen und diese zu berücksichtigen. Die Aufgabe der Philosophie besteht an dieser Stelle darin, den schillernden Begriff der Selbstbestimmung und nicht zuletzt deren Grenzen am Lebensende so auszuloten, dass dabei auch die Prinzipien der Fürsorge und des Lebensschutzes nicht ausgeblendet werden.

Kontakt: Prof. Dr. Ralf-Dieter Hofheinz
Interdisziplinäres Tumorzentrum
Universitätsmedizin Mannheim
Theodor-Kutzer-Ufer 1–3
68167 Mannheim
Tel.: 0621–383–28 55
ralf.hofheinz@umm.de

Veranstalter: Interdisziplinäres Tumorzentrum, Universitätsmedizin Mannheim, Fachgebiet Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Ralf-Dieter Hofheinz, Prof. Dr. Axel W. Bauer

Schlagworte: Krankheit, Lebensende, Lebensverlängerung, Medizinische Ethik

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