Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)

Titel: "Suizidales Begehren im Altern und in Krankheit: medizinische, soziale und politische Präventionsaufgaben"

Beginn: 23.11.2016, 13:00 -20:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Hotel Aquino
Tagungszentrum Katholische Akademie
Hannoversche Straße 5b
10115 Berlin-Mitte

Referenten: Priv.-Doz. Dr. Johann S. Ach (Kolleg-Forschergruppe Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik, Westfälische Wilhelms-Universität Münster) *** Prof. Dr. Monika Bobbert (Seminar für Moraltheologie, Westfälische WilhelmsUniversität Münster) *** Prof. Dr. Ulrich Hegerl (Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Leipzig) *** Dr. Klaus Maria Perrar (Oberarzt der Palliativstation, Universitätsklinikum Köln) *** PD Dr. Stephan Sahm (Chefarzt der Medizinischen Klinik für Gastroenterologie/Onkologie, Ketteler-Krankenhaus Offenbach) *** Prof. Dr. Gunnar Duttge (Institut für Kriminalwissenschaften - Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht, Universität Göttingen) *** Prof. Dr. Barbara Schneider (Chefärztin der Abteilung Abhängigkeitserkrankungen der LVR-Klinik Köln, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention) *** Dr. Heike Gudat Keller (Fachärztin für Innere Medizin, Leitende Ärztin HOSPIZ IM PARK, Klinik für Palliative Medizin, Arlesheim, Schweiz) *** Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl (Mitglied des Deutschen Ethikrates, Berliner Institut für christliche Ethik und Politik) *** Prof. Dr. Christiane Woopen (Leiterin der Forschungsstelle Ethik, Universitätsklinikum Köln) *** Markus Grübel MdB (CDU/CSU, Co-Vorsitzender im interfraktionellen Gesprächskreis Hospiz im Deutschen Bundestag) *** Maria Klein-Schmeink MdB (Bündnis 90/Die Grünen, gesundheitspolitische Sprecherin)

Weitere Informationen:
http://www.icep-berlin.de/aktuelles/veranstaltungen/fachkonsultation-s ...

Kurzbeschreibung: Mit dem Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, das die Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung durch Einzelpersonen oder Vereine unter Strafe stellt, ist die ordnungspolitische Diskussion um die (ärztliche) Beihilfe zum Suizid in Deutschland zu einem Ergebnis gekommen. Mit der rechtlichen Normierung sind jedoch weder die normativen Fragen der Bewertung suizidalen Begehrens im Altern und in Krankheit, noch die medizinisch-rechtlichen Fragen des praktischen Umgangs mit dem Sterbewunsch in der Begleitung in der letzten Lebensphase geklärt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, sich nach der gesetzliche Neuregelung der (ärztlichen) Beihilfe zum Suizid einer Betrachtung der Schwierigkeiten im praktischen Umgang mit dem Suizidwunsch im Altern und in Krankheit und der Suizidprävention als Aufgabe der öffentlichen Gesundheitsvorsorge zuzuwenden.Die Podiumsdiskussion soll Fragen aufgreifen, die auch nach dieser Regelung weiterhin debattiert werden: Gibt es den „freiverantwortlichen“ Suizid, der als Ausdruck von Selbstbestimmung zu akzeptieren ist, oder besteht die unbedingte Verantwortung eines jeden und auch des Gesetzgebers, Suiziden in jeglichem Kontext und auch präventiv entgegenzuwirken? Wie hoch ist nach wie vor die Gefahr, dass ein sozialer Druck zur Äußerung von Suizidwünschen bei langwierigem Leiden und bei Hochbetagten entsteht? Was ist dran an der „rechtlichen Verunsicherung“ der Ärzte über Erlaubtes und Verbotenes? Wie kann in der pflegerischen und palliativen Praxis auf Sterbewünsche so reagiert werden, dass die ihnen zugrunde liegenden Ängste wirksam abgebaut werden?

Kontakt: Regina Schwichtenberg
ICEP-Berliner Institut für christliche
Ethik und Politik
Köpenicker Allee 39-57
10318 Berlin

Tel.: 030 50 10 10 913
regina.schwichtenberg@icep-berlin.de

Veranstalter: Veranstaltet wird die Tagung vom Berliner Institut für christliche Ethik und Politik in Kooperation mit der Katholischen Akademie in Berlin und dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband.

Schlagworte: Lebensende, Lebensverlängerung, Pflegeethik, Sterbehilfe

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