Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)

Titel: "Wohltätiger Zwang" in der Kinder- und Jugendhilfe

Beginn: 18.5.2017, 13:45 -18:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Leibniz-Saal
Jägerstraße 22/23
10117 Berlin

Referenten: Peter Dabrock (Vorsitzender des Deutschen Ethikrates) *** Sigrid Graumann (Mitglied des Deutschen Ethikrates) *** Holger Ziegler (Universität Bielefeld) *** Thomas Meysen (Deutsches Institut für Kinder- und Jugendhilfe, Heidelberg) *** Claudia Kittel (Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention) *** Beate Tenhaken (Jugendamt Stadt Greven) *** Wolfgang Keuter (Amtsgericht Bad Dieburg) *** Daniel Götte (Time-Out, Breitnau) *** Dorothee Zimmermann (Wildwasser)

Weitere Informationen:
http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/anhoerungen/zwang-in-der-kinde ...

Kurzbeschreibung: Insbesondere in stationären Einrichtungen sind Maßnahmen zu beobachten, die aufgrund ihres Zwangscharakters einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person darstellen, sodass sie in besonderem Maße ethisch und rechtlich rechtfertigungspflichtig sind. Dazu gehören u.a. die freiheitsentziehende Unterbringung von Personen in Kliniken und anderen stationären Einrichtungen, die unfreiwillige Behandlung psychischer und somatischer Erkrankungen, die medikamentöse Ruhigstellung bei herausforderndem Verhalten sowie freiheitsentziehende Maßnahmen wie der Einsatz von Bettgittern oder Fixierungsgurten und strukturelle Zwänge.

Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zu den Fragen, welche Formen von Zwang identifizierbar sind, welche Rolle Zwangsmaßnahmen in Praxisfeldern wie der Psychiatrie, der Pflege, der sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugend- sowie der Behindertenhilfe spielen, inwiefern dies ethisch und rechtlich problematisch ist und welcher Veränderungsbedarf für die Praxis und deren gesetzliche Regulierung besteht. Von besonderem Interesse sind für den Ethikrat dabei solche Zwangsmaßnahmen, die mit der Begründung des Selbstschutzes der Betroffenen durchgeführt werden (sog. "wohltätiger Zwang").

Die zweite Anhörung zum Thema wird sich besonders mit Zwangsmaßnahmen befassen, die in der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden, und hierbei die Expertise aus Erziehungswissenschaft, Recht, Verwaltungspraxis und Beispieleinrichtungen einholen. Kinder und Jugendliche sind Zwang z.B. in der Form freiheitsentziehender Maßnahmen ausgesetzt, aber auch in Gestalt von Zwangsmedikation oder anderen Zwangsbehandlungen, Kontaktverboten sowie dem Einsatz von Belohnungs- und Bestrafungssystemen und ähnlichen restriktiven pädagogischen Maßnahmen.
Im Rahmen der Anhörung möchte der Deutsche Ethikrat Erfahrungen mit Formen des wohltätigen Zwangs in der Kinder- und Jugendhilfe erfragen, den Stand der Forschung in diesem Bereich erörtern und Maßnahmen zur Förderung der Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie Kontrollmechanismen für Zwangsmaßnahmen und mögliche Alternativen diskutieren.

Der Deutsche Ethikrat wird hierzu auch betroffene Jugendliche befragen. Zum Schutz der Betroffenen wird deren Anhörung nicht öffentlich erfolgen.

Die erste Anhörung zu den verschiedenen Praxisfeldern, in denen wohltätiger Zwang eine besondere Rolle spielt, betraf das Gebiet der Psychiatrie und fand am 23. Februar 2017 statt. Die dritte Anhörung zu den Bereichen Pflege und Behindertenhilfe wird am 19. Mai 2017 stattfinden. Zu allen drei Praxisfeldern führt der Deutsche Ethikrat außerdem eine Online-Befragung durch, an der sich alle Personen und Institutionen mit Interesse am Thema beteiligen können.

Kontakt: Deutscher Ethikrat
Jägerstraße 22/23
10117 Berlin
Tel.: +49/30/203 70-242
Fax: +49/30/203 70-252
kontakt@ethikrat.org
http://www.ethikrat.org/

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