Titel: "Natürlicher Wille" - Ein Ausdruck der Selbstbestimmung?
Beginn:
1.6.2017
Veranstaltungsort:
Werthmannstraße 1A
50935 Köln
Referenten: Dr.med. Gisela Bockenheimer-Lucius (Medizinethikerin)
Weitere Informationen:
http://www.erzbistum-koeln.de/veranstaltungen/Natuerlicher-Wille-Ein-A ...
Im Jahr 2009 wurde per Gesetz festgelegt, dass volljährige, einwilligungsfähige Bürger mit einer Patientenverfügung für den Fall einer Entscheidungs- und Äußerungsunfähigkeit in medizinische Behandlungen einwilligen können. Mittlerweile ergeben sich in diesem Zusammenhang neue Konstellationen: Demenzpatienten, die Lebensfreude zeigen und sich an die in der Verfügung erklärte Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen nicht erinnern können oder psychiatrische Patienten, die durch eine Verfügung in bestimmte Maßnahmen eingewilligt haben, diese aber später im einwilligungsunfähigen Zustand abzulehnen scheinen, weil sie körperlich Widerstand leisten. In beiden Fällen spricht man von einem „natürlichen Willen“, weil die Person zwar einen Willen äußert oder zeigt, aber nicht mehr voll über ihre kognitiven Fähigkeiten verfügt.
Zertifikat / Abschluss Ethikberater
Nach Abschluss der Qualifizierung wird vom Erzbistum Köln ein Zertifikat zum „Moderator Ethische Fallbesprechung“ ausgestellt. Die Qualifizierung und das Zertifikat entsprechen den Zertifizierungsrichtlinien der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM). Dort können Sie die Kompetenzstufe 1 „Ethikberater“ beantragen.
Kontakt:
Sabine Burger-Biesenbach
Erzbistum Köln
Hauptabteilung Seelsorge
Abteilung Seelsorge im
Sozial- und Gesundheitswesen
Bereich Ethik
Marzellenstraße 32
50668 Köln
Tel.:
0221 1642 1549
Fax: 0221 1642 1556
http://www.ethik-medizin-pflege.de/
Wissenschaftliche Leitung: Hildegard Huwe, Dipl. Theol. (PR, Mediatorin) und Ulrich Fink, Dipl.Theol. (PR, Supervisor, Coach (DGSv))