Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)

Titel: Transplantationsmedizinrecht

Termin: 16.11.2018 bis 17.11.2018

Veranstaltungsort:
Universität Augsburg
Hörsaal 2001 der Juristischen Fakultät (Gebäude H)
Universitätsstraße 24
86159 Augsburg

Referenten: Prof. Dr. Josef Franz Lindner *** Prof. Dr. Werner Schneider *** Prof. Dr. Heiner Fangerau *** Prof. Dr. Matthias Anthuber *** Serge Vogelaer, MD *** Prof. Dr. Friedhelm Hufen *** Prof. Dr. Ulrich Schroth *** Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl *** Prof. Dr. Alexandra Manzei *** Dr. Axel Rahmel *** Prof. Dr. Erwin Bernat

Weitere Informationen:
https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/lindner/Aktuelle ...

Kurzbeschreibung: Im Jahr 2017 war die Zahl der gespendeten Organe in Deutschland so gering wie seit zwanzig Jahren nicht mehr. Obgleich die Organspenden im ersten Halbjahr 2018 seit Jahren wieder leicht gestiegen sind, besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an Spenderorganen. In der Diskussion über die Frage, wie mehr transplantierfähige Organe generiert werden können, wird die Forderung nach strukturellen Veränderungen des deutschen Transplantationsmedizinrechts laut. Kritik wird in diesem Zusammenhang auch an der derzeit geltenden erweiterten Zustimmungslösung geübt, wonach der Verstorbene zu Lebzeiten, z.B. per Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben muss oder nach dem Tod die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden, wobei die Entscheidungsgrundlage der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen ist. Die diesjährige Tagung des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht in Kooperation mit dem Zentrum für Interdisziplinäre Gesundheitsforschung der Universität Augsburg befasst sich deshalb mit der Frage, ob die Widerspruchslösung ein tragfähiges (und wünschenswertes) Modell für das Transplantationsmedizinrecht sein kann. Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, können nach der Widerspruchslösung Organe zur Transplantation entnommen werden. Durch eine interdisziplinäre Betrachtung der Thematik über die nationalen Grenzen hinaus sollen Lösungsansätze für bestehende Probleme entwickelt werden.

Wir dürfen uns sehr freuen, Sie an unserer Tagung begrüßen zu dürfen und bitten Sie, sich möglichst bis zum 9. November 2018 unter der angegebenen Kontaktadresse anzumelden.

Kontakt: Franzsika Huber
Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht
Juristische Fakultät der Universität Augsburg
Universitätsstraße 24
86159 Augsburg
Tel.: +49 (0)821 598 - 4973
Fax: +49 (0)821 598 - 14 4970
franziska.huber@jura.uni-augsburg.de
https://www.jura.uni-augsburg.de/forschung/institute/ibgm/

Schlagworte: Organ-/Gewebetransplantation

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