Titel: Pro + Contra: Widerspruchsregelung bei der Organspende
Beginn:
12.12.2018
Veranstaltungsort:
Atrium I + II
Friedrichstraße 169/170
10117 Berlin
Referenten: Peter Dabrock (Vorsitzender des Deutschen Ethikrates) *** Reinhard Merkel (Deutscher Ethikrat) *** Wolfram Höfling (Deutscher Ethikrat) *** Wolfram Henn (Deutscher Ethikrat) *** Claudia Wiesemann (Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates) *** Alena Buyx (Deutscher Ethikrat)
Weitere Informationen:
https://www.ethikrat.org/forum-bioethik/pro-contra-widerspruchsregelun ...
Um strukturelle Hindernisse bei der Organspende zu beheben, hat das Bundeskabinett beschlossen, dem Deutschen Bundestag das zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) zur Entscheidung vorzulegen. Ergänzend findet derzeit aber auch eine Debatte darüber statt, ob zukünftig anstelle der mit der ersten Novelle des Transplantationsgesetzes im Jahr 2012 eingeführten Entscheidungsregelung eine Widerspruchsregelung etabliert werden soll, um die Anzahl der gespendeten Organe zu erhöhen. Demnach käme als Organspender in Betracht, wer zu Lebzeiten keinen Widerspruch eingelegt hat. Im Fall des nachgewiesenen Hirntods des potenziellen Spenders können auch Angehörige noch der Spende widersprechen. In einigen europäischen Ländern wie Frankreich, Österreich, Polen oder Spanien werden bereits Varianten der Widerspruchsregelung angewendet.
Der Deutsche Ethikrat möchte zur Debatte in Parlament und Öffentlichkeit beitragen. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Forum Bioethik" soll aus den Perspektiven von Medizin, Ethik und Recht über das Für und Wider der unterschiedlichen Regelungsoptionen diskutiert werden.
Kontakt:
Deutscher Ethikrat
Geschäftsstelle
Jägerstr. 22/23
10117 Berlin
Tel.:
+49/30/203 70-242
Fax: +49/30/203 70-252
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Schlagworte: Organ-/Gewebetransplantation