Titel: Recht auf Selbsttötung?
Beginn:
22.10.2020
Veranstaltungsort:
Weitere Informationen:
https://www.ethikrat.org/sitzungen/2020/recht-auf-selbsttoetung/
Der Deutsche Ethikrat hat sich bereits 2014 und 2017 mit dem Thema der Suizidbeihilfe befasst und möchte im Lichte des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts und einer möglichen Neuregelung einen Beitrag zur Differenzierung der Debattenlage liefern.
Im Rahmen einer öffentlichen Plenarsitzung sollen sowohl Kontroversen als auch Gemeinsamkeiten in der medizinisch-psychologischen Erfassung, der ethischen Bewertung und der juristischen Auslegung eines „Rechts auf Selbsttötung“ aufgezeigt werden. Ausgehend von den unterschiedlichen Deutungen zentraler Begriffe wie Freiheit, Autonomie und Selbstbestimmung, gilt es zu diskutieren, unter welchen Voraussetzungen ein Suizid als freiverantwortlich anzusehen ist und wie dies operationalisiert werden kann. Im Fokus stehen die Frage nach der Entscheidungsfähigkeit und deren Beständigkeit sowie der Einfluss sozialer Faktoren.
Eine weitere Veranstaltung zum Thema „Sterbewünsche und suizidales Begehren“ ist für den 17. Dezember 2020 geplant.
Die Veranstaltung wird via Livestream auf der Website des Deutsches Ethikrates übertragen. Das Publikum ist herzlich eingeladen, den Debatten im Online-Chat und unter #Suizidbeihilfe auf Twitter zu folgen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Aufgrund der gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen ist eine Teilnahme vor Ort leider nicht möglich.
Kontakt:
Deutscher Ethikrat
Geschäftsstelle
Jägerstr. 22/23
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Tel.:
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Fax: +49/30/203 70-252
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Schlagworte: Lebensende, Sterbehilfe