Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)

Titel: Recht auf Selbsttötung?

Beginn: 22.10.2020, 9:30 Uhr

Veranstaltungsort:
Die Veranstaltung wird via Livestream auf der Website des Deutsches Ethikrates übertragen. Das Publikum ist herzlich eingeladen, den Debatten im Online-Chat und unter #Suizidbeihilfe auf Twitter zu folgen.

Weitere Informationen:
https://www.ethikrat.org/sitzungen/2020/recht-auf-selbsttoetung/

Kurzbeschreibung: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, mit dem das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt wurde, sorgte in Fachkreisen und in der politischen Öffentlichkeit für intensive Debatten. Kritiker des Urteils befürchten u.a. deshalb eine Vernachlässigung des Lebensschutzes, weil – so die Begründung – ein Selbsttötungswille zumeist nicht auf einer wirklich freien Entscheidung beruhe. Diese Bedenken aufgreifend, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Experten aus Medizin und Recht sowie Kirchen und Verbände um Stellungnahmen gebeten, wie durch ein neues „legislatives Schutzkonzept“ insbesondere die Freiwilligkeit, Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches bei einer Suizidbeihilfe sichergestellt werden könnte.

Der Deutsche Ethikrat hat sich bereits 2014 und 2017 mit dem Thema der Suizidbeihilfe befasst und möchte im Lichte des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts und einer möglichen Neuregelung einen Beitrag zur Differenzierung der Debattenlage liefern.

Im Rahmen einer öffentlichen Plenarsitzung sollen sowohl Kontroversen als auch Gemeinsamkeiten in der medizinisch-psychologischen Erfassung, der ethischen Bewertung und der juristischen Auslegung eines „Rechts auf Selbsttötung“ aufgezeigt werden. Ausgehend von den unterschiedlichen Deutungen zentraler Begriffe wie Freiheit, Autonomie und Selbstbestimmung, gilt es zu diskutieren, unter welchen Voraussetzungen ein Suizid als freiverantwortlich anzusehen ist und wie dies operationalisiert werden kann. Im Fokus stehen die Frage nach der Entscheidungsfähigkeit und deren Beständigkeit sowie der Einfluss sozialer Faktoren.

Eine weitere Veranstaltung zum Thema „Sterbewünsche und suizidales Begehren“ ist für den 17. Dezember 2020 geplant.

Die Veranstaltung wird via Livestream auf der Website des Deutsches Ethikrates übertragen. Das Publikum ist herzlich eingeladen, den Debatten im Online-Chat und unter #Suizidbeihilfe auf Twitter zu folgen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Aufgrund der gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen ist eine Teilnahme vor Ort leider nicht möglich.

Kontakt: Deutscher Ethikrat
Geschäftsstelle
Jägerstr. 22/23
10117 Berlin
Tel.: +49/30/203 70-242
Fax: +49/30/203 70-252
kontakt@ethikrat.org
https://www.ethikrat.org/

Schlagworte: Lebensende, Sterbehilfe

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