Titel: Ökologische Schäden
Termin: 10.3.2003 bis 12.3.2003
Veranstaltungsort:
In den Umweltwissenschaften ist der ökologische Schadensbegriff nicht einheitlich geklärt. In der Vergangenheit wurden insbesondere physikalische bzw. chemische Noxen in ihren Auswirkungen auf bestimmte Organismen diskutiert. Während "Umweltschäden" noch mit direktem Bezug auf menschliche Nutzungsinteressen und Zwecksetzungen verstanden werden können, ist viel weniger klar, was genau eigentlich ein "ökologischer Schaden" ist. Intuitiv könnte das Aussterben von Arten oder der Verlust bestimmter ökologischer Systeme als Schaden gelten. Doch schon bei der Frage, welche graduelle Veränderung ökologischer Zusammenhänge aus welchem Grund und anhand welcher Kriterien als "ökologischer Schaden" gelten soll, scheiden sich die Geister in Wissenschaft, Verwaltung und Politik.
Der Schverständigenrat für Umweltfragen hat ökologische Schäden dahingehend definiert, dass sie anthropogen bedingte Veränderungen im ökologischen Gefüge darstellen, welche die Schwankungsbreite natürlicher Veränderungen überschreiten. Sie werden dann als besonders gravierend angesehen, wenn der Ausgangszustand nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand wiederherstellbar ist. Mit dieser Definition stellen sich allerdings erhebliche theoretische und praktische Probleme. Welcher Ausgangszustand, insbesondere welcher bereits anthropogen veränderte Zustand, darf als Referenzpunkt gelten? Welche anthropogenen Veränderungen sind aus welchen Gründen akzeptabel und welche nicht? Wie lassen sich natürliche Schwankungsbreiten bestimmen und operationalisieren, wenn sich die einfachen Annahmen bestimmter ökologischer Gleichgewichte nicht mehr halten lassen? Mittels welcher Methoden und Kriterien lassen sich ökologische Schäden praktisch erheben und dokumentieren?
Auch jede Diskussion über ökologische Risiken muss auf einem Verständnis ökologischer Schäden aufbauen. Nicht zuletzt im Hinblick auf strittige Risiken durch Neobiota und mehr noch bei gentechnisch veränderten Organismen besteht großer Bedarf, die Definition ökologischer Schäden zu operationalisieren und dazu den Schadensbegriff auf eine gesicherte Grundlage zu stellen. Dazu scheint ein Vergleich mit anderen Wirkungsbereichen erforderlich, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten. Insbesondere bezüglich der Frage, in welcher Weise Naturschutzfragen berührt sind, und wie Schadensschwellen und deren Bewertung zu fassen sind, ist dringender Klärungsbedarf gegeben.
Im Rahmen eines gemeinsamen Workshops der Arbeitskreise Theorie und Gentechnik soll der Stand der Kenntnis zu Defintionen ökologischer Schäden und deren praktischer Implementierenen aus verschiedenen Anwendungsgebieten international zusammengetragen und dokumentiert werden. Dazu streben wir eine interdisziplinäre Verknüpfung an, die Ökologie, Umweltwissenschaften, Naturschutz, Rechtswissenschaft, Philosophie u.a. umfasst.
Kontakt:
Intefakultäres Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW)
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Herrn Dr. Thomas Potthast
Keplerstraße 17
72074 Tübingen
Tel.: 07071 / 7 52 51
Fax: 07071 / 29 52 55
e-mail: thomas.potthast@uni-tuebingen.de
Universität Bremen
UFT, Ökologie
Herrn PD Broder Breckling
Postfach 33 04 40
28334 Bremen
Tel.: 0421 / 2 18 42 00
Fax: 0421 / 2 18 76 54
e-mail: broder@uni-bremen.de
Schlagworte: Grüne Gentechnik