Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)

Titel: Unterhalt für das Kind als Schaden? - Zur Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs

Beginn: 22.1.2003, 18:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Leibniz-Saal
Markgrafenstraße 38
10117 Berlin-Mitte

Referenten: Dr. Gerda Müller (Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (VI. Zivilsenat)

Kurzbeschreibung: Am 18. Juni 2002 hat der Bundesgerichtshof die vorinstanzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts München bestätigt:

Die Eltern eines schwer behinderten Kindes haben gegenüber der behandelnden Ärztin Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil diese im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung nicht auf die Fehlbildungen des Kindes aufmerksam gemacht habe und deshalb ein rechtlich zulässiger Schwangerschaftsabbruch unterblieben sei.

Dieses Urteil ist das vorläufig letzte in einer Reihe ähnlicher Verfahren, in denen seit Mitte der 1980er Jahre Schadenersatzansprüche nach misslungener Sterilisation, fehlerhafter genetischer Beratung oder nach misslungenem Schwangerschaftsabbruch verhandelt wurden.

Ungeachtet des Urteilsspruchs ist die gesellschaftliche Kontroverse um derartige Schadenersatzansprüche noch immer im Gange: Kind als Schaden oder Kindesunterhaltung als Schaden - eine Gratwanderung?

Welche Auswirkung hat das Voranschreiten der pränataldiagnostischen Praxis auf die Zahl der Schadenersatzklagen? Haben Eltern, die nach misslungener Sterilisation ungewollt ein gesundes Kind bekommen, grundsätzlich die gleichen Schadenersatzansprüche wie Eltern eines behindet zur Welt gekommenen Kindes? Welche Aussichten haben Forderungen von Seiten eines behinderten Kindes gegenüber dem Arzt oder gegenüber den eigenen Eltern? Ist der 1995 reformierte Paragraph 218a StGB noch zeitgemäß? Wann muss sich der Gesetzgeber in die Entscheidungsprozesse einschalten?

Frau Dr. Gerda Müller, Vorsitzende Richterin des VI. Zivilsenats, wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erläutern und sich in der anschließenden Diskussion den Fragen des Publikums stellen, die mit dem jüngsten BGH-Urteil nicht erschöpfend beantwortet werden konnten.

Kontakt: Nationaler Ethikrat
Jägerstraße 22 - 23
10117 Berlin

Tel.: +49 - (0)30 / 20 37 02 42
Fax: +49 - (0)30 / 20 37 02 52

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Veranstalter: Nationaler Ethikrat

Schlagworte: Arzt-Patient-Verhältnis, Behinderung, Pränataldiagnostik, Schwangerschaftsabbruch

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