Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE)

Titel: Medizin - Ethik - Recht

Termin: 11.7.2003, 19:00 Uhr, bis 13.7.2003, 13:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Haus der Evangelischen Studentengemeinde
Hindenburgstr. 46
91054 Erlangen

Kurzbeschreibung: Mit den wachsenden Möglichkeiten der Medizin, in natürliche Lebensvorgänge bis hin zum Sterbeprozess einzugreifen, steigt auch der Klärungs- und Regelungsbedarf: Was ist erlaubt, was verboten, bzw. was soll diesbezüglich gelten? Was ist ethisch vertretbar und was nicht, was den Beteiligten und Betroffenen zumutbar? Für die Diskussion solcher Fragen – und ggf. für entsprechende Entscheidungen – sind die Ethik und das Recht zuständig, beide allerdings in unterschiedlicher Weise und mit unterschiedlicher normativer Kraft. Für die Ethik wird es angesichts des Wertepluralismus in unserer Gesellschaft zunehmend schwieriger, allgemein verbindliche Antworten zu finden. Weithin unbestrittenen Konsens gibt es nur noch zu wenigen Grundfragen. Bei Einzelthemen dagegen bleibt oft ein Dissens. Dennoch müssen im Alltag Entscheidungen getroffen werden – möglichst nach gründlicher Abwägung und Beratung von den Beteiligten und Betroffenen gemeinsam; im Zweifel muss ein Letztverantwortlicher nach seinem Gewissen entscheiden. Das Recht ist dem gegenüber auf Allgemeingültigkeit angelegt. Im Prozess seiner Entwicklung geht es zwar auch um (nicht zuletzt ethische) Abwägungen und Beratungen. Wenn es aber einmal gesetzt ist, gibt es Normen vor, die für alle Mitglieder der Gesellschaft in gleicher Weise verbindlich sind. Deren Übertretung ist mit Strafe, die Missachtung ethischer Grundsätze dagegen allenfalls mit moralischen Urteilen bedroht.

Das Recht erscheint also klarer als die Ethik, wird von vielen, die am Krankenbett handeln müssen, aber auch als Korsett erlebt. Weil es allgemein gültige Festlegungen treffen muss, kann es nicht jeder Einzelsituation unmittelbar gerecht, muss vielmehr darauf hin immer wieder erst ausgelegt werden. Damit aber sind Gerichte nicht selten sachlich überfordert. Darüber hinaus brauchen sie Zeit; im Interesse der Betroffenen aber ist oft Eile geboten. Wäre es deshalb für so manche einschlägige Entscheidung nicht besser, man überließe sie der ethischen Urteilskraft der unmittelbar Beteiligten, anstatt ein Gericht zu bemühen? Soweit es um rechtliche Probleme geht, ist letzteres zwar notwendig. Aber muss man aus jeder ethischen Frage eine Rechtsfrage machen, oder spricht nicht vielmehr manches dafür, mit rechtlichen Festlegungen eher zurückhaltend zu sein und stärker auf bessere ethische Urteilsbildung bei den Entscheidungsträgern vor Ort zu setzen? In welchem Verhältnis stehen Ethik und Recht in der Medizin überhaupt und welchen Stellenwert haben sie dort, bzw. welchen sollen sie haben?

Solche und ähnliche Fragen werden bei der Tagung „Medizin – Ethik – Recht“ diskutiert. Wir laden Ärztinnen/Ärzte, Pflegekräfte, Angehörige anderer im Gesundheitswesen tätiger Berufsgruppen, Juristinnen/Juristen und alle sonst mit der Thematik Befassten oder allgemein daran Interessierten herzlich dazu ein.

Kontakt: Doris Brosch

Telefon 08158 / 25 11 25
Telefax 08158 / 99 64 24

brosch@ev-akademie-tutzing.de
http://www.ev-akademie-tutzing.de/doku/programm/detail.php3?part=detail&lfdnr=511

Veranstalter: Evangelische Akademie Tutzing

Wissenschaftliche Leitung: Dr. Christoph Meier, Dr. Hans Jürgen Luibl, Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann

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