Titel: Patient nicht einwilligungsfähig
Termin:
19.2.2001
Veranstaltungsort:
Schlossstraße 2 + 4
82327 Tutzing
In vielen Fällen aber sind Betroffene nicht (mehr) in der Lage, sich zu entscheiden.
Wer soll dann, nach welchen Kriterien, entscheiden? Nur wenige der nicht mehr oder
zeitweise nicht einwilligungsfähigen Patienten haben in gesunden Tagen eine
geeignete Vorsorge getroffen. Andere konnten dies nicht tun, können sich aktuell
nicht artikulieren oder sind vielleicht überhaupt nie in der Lage, selbstverantwortlich
zu entscheiden.
Wie aber ist unter solchen Voraussetzungen sicherzustellen, dass die Wünsche und Interessen
des Kranken nicht von subjektiven Einschätzungen oder Interessen anderer Beteiligter
überlagert oder gar zurückgedrängt werden? Die Rechtsprechung hat an dieser Stelle den
"mutmaßlichen Willen" als Kriterium eingeführt. Doch wie kann dieser möglichst
sachgerecht erhoben und wie können die Interessen der Patienten auch dann
gewahrt werden, wenn der Wille unklar bleibt?
Kontakt:
Evangelische Akademie Tutzing
Frau Doris Brosch
Schlossstraße 2 + 4
82327 Tutzing
Tel.: 08158 / 251 - 125
Fax: 08158 / 99 64 25
brosch@ev-akademie-tutzing.de
http://www.ev-akademie-tutzing.de/
Wissenschaftliche Leitung: Dr. Christoph Meier, Evangelische Akademie Tutzing, Priv.-Doz. Dr. Stelle Reiter-Theil, Universitätsklinikum Freiburg
Schlagworte: Ärztliches Ethos, Arzt-Patient-Verhältnis, Lebensende, Lebensverlängerung, Pflegeethik, Pfleger-Patient-Verhältnis, Sterbehilfe